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09.09.2011
Förderung Führerscheinausbildung (T) für Lehrlinge
Voraussetzungen:- Geschäftssitz des kleinen- oder mittelständigen Unternehmens im Freistaat Sachsen
- Registriertes Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle
Fördermöglichkeiten:
- Lehrgangskosten (Fahrschulausbildung) max. 600,00 €
- 80 % der Fahrtkosten je Lehrgangswoche (1 Ab - und Anreise)
- Zuschuss von 9,00 € pro Nacht bei Unterbringung im hauseigenen lnternat
Die Antragstellung zur Förderung übernimmt die Ländliche Bildungsgesellschaft Canitz mbH. Nach Abschluss erfolgt die Rechnungslegung abzüglich der Forderung über den Ausbildungsbetrieb.
Die Anmeldung erfolgt über das Formular in der Anlage. Weitere Informationen erhält der Auszubildende durch die Zusendung des Fahrschulantrages.
Die Ausbildung der Klasse B (PKW) ist ebenfalls möglich, wird aber nicht gefördert.
Informationen:
Anmeldung-Fuehrerschein-T.pdf (pdf 0 KB)