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04.06.2013
Staatsregierung beschließt Soforthilfe und Steuererleichterungen für Hochwasseropfer
Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die von dem aktuellen Hochwasser in Sachsen unmittelbar betroffen sind.Außerdem soll den Geschädigten auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Billigkeitsrichtlinie erlassen, die Verfahrenserleichterungen für nicht unerheblich und unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroffene Steuerpflichtige vorsieht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Medieninformationen der Sächsischen Staatsregierung.
Informationen:
Staatsregierung beschließt Soforthilfe (pdf 19 KB)
Steuererleichterungen (pdf 26 KB)