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24.08.2015
Antragsfrist für Agrardiesel endet am 30.09.2015
Die Antragsfrist für die Rückerstattung der Agrardieselsteuer für den im Kalenderjahr 2014 verbrauchten Agrardiesel endet am 30.09.2015.
Anträge, die nach dem 30.09.2015 bei dem Hauptzollamt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Zur Verringerung der Bearbeitungszeit der Anträge wird die elektronische Antragsdatenübermittlung empfohlen!
Für die Antragstellung 2014 stehen folgende Formulare zur Verfügung:
• Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
• Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)
Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden.
Das Formular 1142 kann nur verwendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Siehe unter: Informationen zur Antragstellung)
Der Antrag ist bis spätestens 30.09.2015 an das zuständige Hauptzollamt zu richten:
Hauptzollamt Dresden
- Standort Löbau –
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postanschrift:
Postfach 14 65
02704 Löbau
Telefon: 03585 417-0
Fax: 03585 417-120
E-Mail: poststelle@hzazi.bfinv.de
Unter nachfolgendem Link können die Formulare, Erklärungen und die Online-Dienstleistung abgerufen werden.
Link:
Informationen zur Antragstellung