Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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08.11.2018

Landwirte engagieren sich im Insektenschutz

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Für sächsische Landwirte ist die Artenvielfalt ein sehr hohes schützenswertes Gut. So werden 15.700 Hektar Ackerfläche freiwillig nicht bewirtschaftet, um darauf Blühflächen anlegen zu können. Weitere 11.400 Hektar Ackerfläche werden im Rahmen des sogenannten Greenings, der Selbstbegrünung, überlassen bzw. mit Blühmischungen angesät.

Damit stellen die sächsischen Landwirte auf mehr als 27.000 Hektar, das entspricht einer Fläche von 38.700 Fußballfeldern, ein vielfältiges Nahrungsangebot für Schmetterlinge, Wild- und Honigbienen zur Verfügung. Die Flächen werden bis Mitte September nicht bewirtschaftet, somit auch nicht gedüngt und keiner Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln unterzogen. Neben dem Insektenschutz dienen die Blüh- und Brachflächen auch anderen Tieren als Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Rückzugsbiotop und bereichern das Landschaftsbild.

Insgesamt werden in Sachsen rund 111.000 Hektar Acker- und Grünland nach der Richtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft bewirtschaftet. Neben den bereits genannten Maßnahmen, die überwiegend dem Insektenschutz dienen, werden noch zahlreiche Maßnahmen von den Landwirten durchgeführt, die dem Erosionsschutz oder dem Gewässerschutz dienen.



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