Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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01.08.2023

Geld mit Umweltleistungen verdienen?

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„Wir wollen, dass die Landwirtschaft auch mit aktivem Klima-, Umwelt- und Artenschutz Geld verdienen kann“ so Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Wir haben ihre Worte wohlwollend vernommen, aber trotzdem vorsichtshalber mal nachgerechnet.

Viele Landwirte haben in den vergangenen Jahren im Rahmen des Greenings mehrjährige „Bienenweiden“ auf Ackerland angelegt. Diese Flächen hätten nach geltendem Recht ab 1. August letzten Jahres umgebrochen werden können, um eine andere Frucht anzubauen. Ende des vergangenen Jahres wurde dann aber von der Bundesregierung beschlossen, dass diese Flächen nicht umgebrochen werden dürfen, da sie eine enorme Bedeutung für die Artenvielfalt hätten. Dumm nur, dass es erst beschlossen wurde, als einige Landwirte die Flächen bereits umgebrochen hatten. Dafür, dass sie mehrere Jahre freiwillig Flächen für den Artenschutz bereitgestellt hatten, werden sie nun nachträglich bestraft. Zum Dank dürfen sie nun 4 Prozent ihres Ackerlandes stilllegen.

Aber auch die Landwirte, die die mehrjährigen Brachen nicht umgebrochen haben, sind in den Allerwertesten gekniffen! Sie mussten diese Flächen auch in diesem Jahr wieder als Brachflächen beantragen und erhalten dafür lediglich die Einkommensgrundstützung. Die vielgepriesenen Ökoleistungen, mit denen die Landwirte angeblich Geld verdienen, können auf diesen Ackerflächen nicht beantragt werden, weil die Voraussetzungen nicht für jeden Betrieb erfüllbar sind.

Laut Gebietskulisse könnte man für diese Flächen die Ökoregelung 1a (zusätzliche Stilllegung) nutzen. Dafür müssten aber vorher schon 4 % des gesamtbetrieblichen Ackerlandes stillgelegt werden! Also fällt das schon mal weg. Es wäre auch möglich, die Ökoregelung 1b (Blühfläche auf der zusätzlichen Stilllegung) zu nutzen. Das geht aber nicht, weil dafür Ökoregelung 1a Voraussetzung ist, die aber nicht genutzt werden kann, weil man sonst 4 % des Ackerlandes stilllegen müsste.

Doch da fällt uns ein, es gibt ja noch die Ökoregelung 5 mit „4 Kennarten“. Dafür müssten ja nur vier Kennarten aus einer vorgegebenen Referenzliste auf den Flächen nachgewiesen werden. Das sollte bei einer ökologisch so wertvollen Fläche doch kein Problem sein. Ist es eigentlich auch nicht. Aber leider ist diese Ökoregelung nur auf Grünland möglich. Die mehrjährigen Bienenweiden wurden aber auf Ackerland angelegt. Und wieder Pech gehabt! Nun fragen wir uns, wie soll der Landwirt mit Ökoleistungen Geld verdienen?

Für die ökologisch eigentlich wertvollsten Flächen erhalten wir lediglich 157 € Einkommensgrundstützung! Wir zahlen aber für die Fläche Pacht, Grundsteuer und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Alles zusammengerechnet, je nach Pachthöhe, mindestens 300 €! Wir verdienen also mit den Umweltleistungen kein Geld! Ganz im Gegenteil, wir bringen noch welches mit!

Allerdings sind wir uns nicht sicher, dass die Grünen das begreifen! Beim Verständnis von Mathematik und Wirtschaft ihrer Führungskräfte haben wir da so unsere Zweifel!

Außerdem stellt sich für uns die Frage, ob es wirklich die Lösung ist, mit ausgedachten Maßnahmen und Auflagen Geld zu verdienen, denn wir Landwirte sind in erste Linie dafür da, unser aller Ernährung zu sichern.



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