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21.02.2019
Vorsorgen – aber richtig!
„Vorsorge“ - das haben wir doch längst erledigt!! - So war die erste Reaktion unserer Mitglieder auf die Einladung zur 1. Veranstaltung 2019 im Schulzenhof Zschoppelshain mit Herrn RA Thomas Zaeske (Verbandsjurist des Sächs. Landesbauernverbandes). Doch die Neugier siegte und die Aussicht auf einen „unterhaltsamen Nachmittag“ bei Kaffee und Kuchen brachte 81 Landsenioren „auf die Beine“! Sie wurden nicht enttäuscht, denn Herr Zaeske informierte zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvorsorge umfassend und für alle verständlich.
Mit nachfolgenden Fragen und Hinweisen kann jeder seine Vollmachten nochmals überprüfen und evtl. vervollständigen lassen:
- Wurde eine Generalvollmacht – vermögensrechtlich und privat erteilt?
- Wurde dabei berücksichtigt, eine Person aus der jüngeren Generation als Ersatz bei Ausfall einer älteren Person mit zu benennen?
- Besteht die Befugnis, dass der bevollmächtigten Person im vermögensrechtlichen Bereich eine Untervollmacht erteilt wird?
- Ist es eine Person des Vertrauens, die auch medizinische Behandlungen festlegen darf?
- Ist für Zwangsmaßnahmen jemand gesondert zu bevollmächtigen?
- Sind Maßnahmen bei Bewusstseinstrübung durch Altersschwäche, Demenz u. ä. festgelegt? So kann vermieden werden, dass unkontrollierte Dinge bzw. Maßnahmen wie Freiheitsentzug, Erteilung von bestimmten Medikamenten, Fixierung wider Willen usw. passieren.
- Bei Hospizaufenthalt sollte jeder persönlich entscheiden können, was noch geschehen soll.
- Bei künstlicher Beatmung sollten Medikamente gegen die Erstickungsangst verabreicht werden.
- Bei Aussetzung der Ernährung muss die Versorgung mit ausreichend Flüssigkeit abgesichert sein.
- Einsatz von Schmerzmitteln ist nötig bei Amputationen, Chemotherapie, Bestrahlung u. ä.
- Organspenden können nach neuesten Festlegungen bei Gehirntod von jedem entnommen werden, der keinen Einspruch dagegen eingelegt hat. So sollte auch der Einsatz von Narkosemitteln bei Entnahme von zu transplantierenden Organen gefordert werden.
- Besteht eine teilweise oder vollständige Geschäftsunfähigkeit, so ist zur Betreuungsvorsorge eine bevollmächtigte Person als Betreuer festzulegen.
All diese Punkte müssen vom Notar angesprochen und vom Mandanten bestätigt werden.
Für all diese aufklärenden Hinweise bedanken wir uns im Namen aller Landsenioren bei Herrn Rechtsanwalt Zaeske sehr herzlich.
Christine u. Fritz Klemm
Landseniorenvereinigung Mittweida e.V.