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19.01.2021
Antragstellung zur Steuerentlastung für Agrardiesel
Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen. Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer (Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung - VStDÜV) zum 1. Januar 2021 ist der Antrag durch Datenfernübertragung an das zuständige Hauptzollamt zu übermitteln (§ 3 Absatz 1, § 2 Nummer 1 VStDÜV). Die Antragstellung muss ab diesem Jahr über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) der Zollbehörde erfolgen. Damit wird das bisherige Verfahren der Onlineformulare abgelöst, bei dem nach elektronischer Übermittlung des ausgefüllten Antrags ein komprimierter Antrag ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden musste. Durch das BuG-Portal wird die vollumfänglich elektronische und papierlose Antragstellung ermöglicht, die dann allein aufgrund der Identifizierung des Antragstellers durch ELSTER-Zertifikat über das BuG-Portal rechtsgültig ist. Hier kann der Entlastungsantrag am Computer ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt (Online-Antrag).
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist eine Registrierung im BuG-Portal. Diese musste bis 10.12.2020 erfolgen. Wer diese Frist versäumt hat, muss sich als neuer Antragsteller registrieren lassen. Dafür ist zwingend ein Elster-Zertifikat erforderlich! Die Anmeldung mit Personalausweis geht für die Agrardieselentlastung nicht! Zudem ist für die Agrardieselentlastung immer ein Geschäftskundenkonto zu eröffnen. Dies gilt auch für Landwirte im Nebenerwerb. Nähere Erläuterungen zur Anmeldung und Antragstellung entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Die Antragstellung mittels Papiervordruck ist für eine Übergangszeit von drei Jahren noch zulässig. Hierfür stehen folgende Formulare zur Verfügung:
- Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
- Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)
Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden.
Das Formular 1142 kann nur verwendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Antragsteller hat im Jahr 2020 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
- seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
- der Antragsteller ist im Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Formulare 1140 und 1142 werden als PDF-Dokumente (1140_Papier, 1142_Papier) angeboten. Die PDF-Dokumente können lediglich blanko ausgedruckt werden. Ein elektronisches Ausfüllen am Computer ist nicht möglich.
Bei erstmaliger Antragstellung sind dem Formular 1140 folgende Unterlagen beizufügen:
- Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse
- Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist)
- von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
- Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)
Bei Folgeanträgen mittels Formular 1140 bzw. 1142 sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.
!!! Wichtige Änderung für Betriebe, für die der Bauernverband bisher den Antrag in Dienstleistung erstellt hat!!!
Die Antragstellung über den Bauernverband ist in diesem Jahr nur in Papierform möglich! An einer digitalen Lösung wird derzeit noch gearbeitet. Nach Auskunft des Zolls soll es aber erst im November eine Lösung geben! Dann ist die Antragsfrist allerdings abgelaufen!
Aktuell gibt es bei der Nutzung des Bürger- und Geschäftskundenportals insbesondere bei der Passwortvergabe große Probleme. Eine Antragstellung ist deshalb zurzeit nicht möglich. Die Zollverwaltung hat Abhilfe bis Ende Januar in Aussicht gestellt.
Antragsfrist
Der Antrag ist bis spätestens 30. September 2021 beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen:
Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Postfach 10 02 27
01072 Dresden
Telefon: 03585 417-0
Fax: 03585 417-120
E-Mail: agrardiesel.hza-dresden@zoll.bund.de
Link:
Informationen zum Antragsverfahren
Bürger- und Geschäftskundenportal
Informationen:
Anleitung Anmeldung im BuG (pdf 1.3 MB)
Anleitung Antragerstellung im BuG (pdf 3.4 MB)