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07.09.2022
Antragsfrist für Agrardieselsteuererstattung endet am 30.09.2022
Die Antragsfrist für die Rückerstattung der Agrardieselsteuer für im Kalenderjahr 2021 verbrauchten Agrardiesel endet am 30.09.2022.
Anträge, die nach dem 30.09.2022 bei dem Hauptzollamt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!
Zur Verringerung der Bearbeitungszeit der Anträge wird die elektronische Antragsdatenübermittlung über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls empfohlen!
Für eine Übergangszeit können bis zum 31.12.2023 alternativ noch die bekannten Formulare 1140 bzw. 1142 genutzt werden.
Es stehen folgende Formulare zur Verfügung:
- Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
- Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)
Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden und ist für Neuantragsteller zwingend vorgeschrieben. Das Formular 1142 kann nur verwendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Siehe unter: Informationen zur Antragstellung)
Der Antrag ist bis spätestens 30.09.2022 an das zuständige Hauptzollamt zu richten:
Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Postfach 10 02 27
01072 Dresden
Telefon: 0351 4644-0
Fax: 0351 4644-3900
E-Mail: poststelle.hza-dd-loeb@zoll.bund.de
De-Mail: poststelle.hza-dresden@zoll.de-mail.de
Link:
Informationen zur Antragstellung