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15.03.2023
Wolfsabschuss - Unwissenheit, Krimi oder Behörden-Willkür?
Nachdem ein Damwildgehege bei Löbau in den letzten 3 Monaten sieben Mal vom Wolf angegriffen wurde, wobei 30 Tiere getötet wurden, reichte es dem Halter der Tiere. Er forderte den Abschuss des Wolfes, denn auch ein hoher Zaun und Untergrabschutz konnten sein Damwild nicht vor den Übergriffen retten.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bestätigte, dass es im Raum Löbau wiederholte Übergriffe auf ein und dasselbe Wildgatter gab und der 1,80 Meter hohe Festzaun in mindestens zwei Fällen überklettert worden war. Auf der Grundlage der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz über den Fall im Raum Löbau informiert und die Dokumentation zum Rissgeschehen übergeben. Diese bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen nach der SächsWolfMVO eingeleitet werden oder nicht. Das Landratsamt Görlitz bereitete den Abschuss eines Wolfes vor, nachdem die zuständige Fachstelle des Freistaates bestätigt hatte, dass alle Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen würden.
Doch dann schaltete sich „Wolfsschutz Deutschland e.V.“ ein und siehe da, es kam zum Stopp!
Grund: Der erforderliche Schutz der Tiere in dem Wildgatter sei nicht komplett gewährleistet gewesen, da der Schutzzaun eine Schwachstelle aufweise. Geländebedingt sei er auf einem 5 Meter langen Abschnitt leicht nach außen geneigt und habe statt der erforderlichen 1,80 Meter nur eine Höhe von 1,60 bis 1,70 Meter. Wie die Fachstelle Wolf des LfULG im schönsten Behördendeutsch mitteilte, liegen damit die Voraussetzungen für seine Entnahme nicht vor und der Wolf darf deshalb nicht abgeschossen werden. Was für eine Feststellung und was für ein Schwachsinn!
Zum Glück für den Wolf hat die Behörde das berühmte Haar in der Suppe gefunden. 1,80 Meter Zaunhöhe hätten zum Schutz gereicht, aber 1,70 Meter sind völlig unzureichend. Als wenn der Wolf beim Überklettern eines 1,80 Meter hohen Zauns nach 1,70 Meter entnervt aufgegeben und seinen Versuch abgebrochen hätte! Es fehlen dem Zaun nur ein paar Zentimeter, der Amtsschimmel galoppiert und der Tierhalter hat das Nachsehen.
Für den sogenannten Problemwolf von Löbau ist die zurückgezogene Entnahmeerlaubnis sicher eine gute Nachricht. Er genießt sein Leben und kann sich weiterhin am Damwild des bedauernswerten Tierhalters bedienen.
Diese Situation ist nicht nachvollziehbar und weder unseren Weidetierhaltern, noch der Bevölkerung oder den Jägern vermittelbar. Die Wolfsmanagementverordnung ist in der Praxis untauglich und verschärft die Konflikte im Umgang mit dem Wolf, statt sie zu entschärfen. Im konkreten Fall muss dringend eine kritische Selbstreflexion der Fachstelle Wolf erfolgen, da davon auszugehen ist, dass auch nach erweiterten Schutzmaßnahmen erneute Übergriffe erfolgen.
Es gibt dringenden Handlungsbedarf seitens des Umweltministeriums, um einen rechtssicheren Abschuss zu ermöglichen. Wir brauchen eine Regulierung des Wolfsbestandes über das Jagdrecht, wie das auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten praktiziert wird.