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14.02.2024
Rache für die Rücktrittsforderung?
Ende vergangenen Jahres eskalierte der Streit zwischen Landwirten und dem sächsischen Landwirtschaftsminister. Der Grund: Sachsen war es als einzigem Bundesland nicht gelungen, den Landwirten zum Jahresende, wie seit über 30 Jahren gängige Praxis, die Ausgleichszahlungen für Ihre geleistete Arbeit im Jahr 2023 zu überweisen. Komplizierte Materie und Personalmangel wurden dafür als Gründe vorgeschoben. Der Streit gipfelte in einer Rücktrittsforderung seitens des Bauernverbandes, wenn der Minister die Gelder nicht bis spätestens 31.01. überweist bzw. anweist.
Die Zahlungen sind Ende Januar eingegangen, die Rücktrittsforderung hatte sich damit auch erledigt. Es schien etwas Ruhe einzukehren. Nur wenige Tage nach dem Geld kamen dann die dazugehörigen Bescheide und sorgen seitdem erneut für Unruhe.
Was war geschehen. Mit Beginn der neuen Förderperiode, war vielen Landwirten klar, dass durch Kürzungen weniger Geld auf ihren Konten landen würde. Nachdem sie dann ihre Bescheide in der Hand hatten, vielen dennoch einige aus allen Wolken. Entgegen den mündlichen Ankündigungen des vergangenen Jahres, aufgrund der zahlreichen Programmunzulänglichkeiten (wir haben mehrfach darüber berichtet) bei kleineren Fehlern auf eine Sanktionierung zu verzichten, schlägt nun das Ministerium mit voller Härte zurück. Selbst kleinere Fehler, die der Landwirt gar nicht beeinflussen konnte, werden drastisch sanktioniert.
Das trifft insbesondere für den Umgang mit 2-jährigen ökologischen Vorrangflächen (sogenannten EFA-Brachen) zu. Diese durften nach damals geltendem Recht ab 01. August eines Jahres umgebrochen werden, um die Flächen wieder in die Fruchtfolge einzugliedern. Ende 2022, also rund 5 Monate später, trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Umbruch solcher Flächen unter Strafe stellte. Dumm nur, dass zu diesem Zeitpunkt ein großer Teil der Flächen bereits umgebrochen war. Zur Strafe mussten betroffene Betriebe 4 Prozent ihrer Ackerflächen stilllegen, was zu enormen finanziellen Einbußen führte.
Nun sind aber auch einige Betriebe betroffen, die Flächen im Vorjahr neu gepachtet hatten. Bei diesen Flächen konnte der Landwirt aufgrund von Programmunzulänglichkeiten nicht erkennen, ob dort eine 2-jährige EFA-Brache drauf war. Wenn er versehentlich eine solche Brache beseitigt hatte und in Unkenntnis dessen auch nicht 4 Prozent seiner Ackerflächen stillgelegt hatte, wird er nun hart bestraft. Betroffene Betriebe erhalten eine 10%ige Prämienkürzung. Diese kann in einzelnen Fällen mehrere zehntausend Euro betragen, weil unwissentlich 2.000 qm dieser Brachen umgebrochen wurden.
10 Prozent Prämienkürzung wegen einem geringfügigen Fehler, der aus Unkenntnis heraus passiert ist, halten wir für einen Skandal! Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit? Bisher sind nach EU-Recht bei fahrlässigen Erstverstößen zwischen 1 und 3 Prozent Prämienkürzung üblich gewesen. 10 Prozent Kürzung gab es nur, wenn schwerwiegende Folgen oder eine direkte Gefahr der öffentlichen Gesundheit oder der Tiergesundheit durch den Verstoß gegeben waren. Dies bei einem versehentlichen Umbruch einer EFA-Brache zu unterstellen, ist ungeheuerlich!
Es drängt sich uns der Verdacht auf, dass es sich bei der harten Gangart des Ministeriums um eine späte Rache des Ministers für die Rücktrittsforderung seitens der Landwirte handeln könnte.