Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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19.08.2024

Änderung Tierschutzgesetz – nächste Kostenlawine rollt auf Landwirte zu

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Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2024 den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Damit können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden (Haustiere, Nutztiere, Zirkusse etc.).

In den vergangenen Jahren ist die Forschung beim Tierschutz vorangekommen und hat neue Erkenntnisse gebracht, die nun in die Gesetzesänderung einfließen.

Für uns sind natürlich die Maßnahmenvorschläge im Bereich der Nutztierhaltung interessant, die zwingend diskutiert werden müssen:

- Die Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen: Behörden können sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachthöfen passiert. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.

Eine permanente Videoüberwachung am Arbeitsplatz halten wir für rechtlich äußerst bedenklich. Das gibt es in keiner anderen Branche.

- Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänze kupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze.

Kosten für uns Landwirte jährlich rund 1 Mrd. €.

- Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Für diese Eingriffe ist künftig eine Betäubung verpflichtend. (Wird schon jetzt vielerorts freiwillig durchgeführt)

Kosten für uns Landwirte jährlich rund 75 Mio. €.

- Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich untersagt: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt in kleineren Betrieben unter verschärften Voraussetzungen erlaubt.

Umbaukosten für uns Landwirte allein bei Rindern rund 3 Mrd. €.

Die geplanten Gesetzesänderungen belasten uns Landwirte finanziell stark, was uns dazu zwingt, abzuwägen, ob wir in die Tierhaltung investieren oder diese aufgeben. Letztlich hängt das Tierwohl von der Zahlungsbereitschaft der Verbraucher ab, die oft nicht bereit sind, höhere Kosten für mehr Tierwohl zu übernehmen.




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