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14.02.2025
Statt Bürokratieabbau noch zusätzlicher Kontrollwahn

Schon mal davon gehört? Ab 1.1.2025 gilt die soziale Konditionalität als zusätzlicher Bestandteil der Agrar-Reform. Das haben EU-Parlament und der Rat trotz Ablehnung durch den Berufsstand gesetzlich verankert.
Was bedeutet das für uns?
Ab 2025 müssen wir, neben der Einhaltung von zahlreichen Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit sowie Pflanzen- und Tierschutz, nun zusätzlich auch noch jede Menge Vorschriften aus dem Nachweis-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Berufsbildungs-, Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie der Betriebssicherheitsverordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Gewerbeordnung einhalten. Nur dann erhalten wir unsere sogenannte „Einkommensgrundstützung“ in Höhe von derzeit 157 € je Hektar ungekürzt ausgezahlt.
Die Einhaltung von Arbeitsschutz und Arbeitsrecht wird von verschiedenen Behörden kontrolliert. Das betrifft beispielsweise die Sicherheit am Arbeitsplatz, die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter u.a. zum Brand- oder auch Gesundheitsschutz, die rechtlichen Regelungen im Arbeitsvertrag, die Länge der Arbeitszeiten, die Einhaltung des Mindestlohnes und vieles mehr.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Muss man dann noch etwas draufsetzen und als zusätzliche Sanktion auch noch die Einkommensgrundstützung kürzen?
Die Einkommensgrundstützung hat sich in den vergangenen Jahren mehr als halbiert, die damit verbundenen Auflagen aber mehr als verdoppelt! Uns ist deshalb völlig unverständlich, dass immer noch viele Leute behaupten, die EU-Förderung würde an uns Bauern mit der Gießkanne verteilt, ohne dass wir dafür irgendwelche Gegenleistungen erbringen müssten!
Statt den Kontrollwahnsinn endlich wirksam einzudämmen, nimmt er immer ungeahntere Ausmaße an!