Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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17.02.2015

Freistaat fördert Prävention vor Wolfsschäden

Mit Start der neuen Förderperiode ist das Gebiet, in dem Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wolfsübergriffe mit staatlichen Hilfen gefördert werden, auf den gesamten Freistaat Sachsen erweitert worden. Tierhalter können nun Förderung für die Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterbändern und Herdenschutzhunden sowie für die Installation von "Unterwühlschutz" bei Wildgattern erhalten. Diese Vorkehrungen sind Voraussetzung für einen Schadensausgleich, wenn es zu Wolfsangriffen kommt. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der Netto-Investitionssumme. Die restlichen 20 Prozent der Kosten will, für zunächst zwei Jahre, die Heinz-Sielmann-Stiftung übernehmen.

Gefördert werden Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfsschäden an Schafen, Ziegen und Gatterwild. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann bei Bedarf die Förderung von Präventionsmaßnahmen für weitere Nutztierarten zulassen. Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen sein.

Vorhaben zur Prävention von Wolfsschäden können ohne eine Mindestzuwendungssumme gefördert werden. Es dürfen keine sonstigen öffentlichen Mittel zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben herangezogen werden. Mittel Dritter, die keine öffentlichen Mittel darstellen, können als Eigenmittel eingesetzt werden.

Anträge aus dem Landkreis Mittelsachsen, dem Landkreis Zwickau, dem Erzgebirgskreis, dem Vogtlandkreis und der Stadt Chemnitz nimmt das Förder- und Fachbildungszentrum Zwickau, Werdauer Straße 70, 08060 Zwickau (Telefon: 0375-5665-0) entgegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der in der Anlage beigefügten Richtlinie ab Seite 18 (Teil 2 - Landesfinanzierte Maßnahmen).

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft



Link:  
Informationen zur Richtlinie Natürliches Erbe - RL NE/2014
Antrag Vorhaben zur Prävention vor Wolfsschäden
Ausfüllhinweise
Anlage E - BNR
Erklärung De-Minimis Wolf



Informationen:  
Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014 (pdf 185 KB)



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