Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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11.03.2015

Düngebilanz nicht vergessen!

In Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie und der Düngeverordnung haben Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit mehr als 10 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) spätestens bis zum 31. März für das abgelaufene Düngejahr einen Nährstoffvergleich von Zufuhr und Abfuhr für Stickstoff und Phosphat als Flächenbilanz für den Betrieb zu erstellen und bei Kontrollen vorzulegen. Für Stickstoff ist eine 3-jährige und für Phosphor eine 6-jährige Bilanz zu erstellen.

Betriebe mit weniger als 10 ha LN sind nur dann zum Erstellen einer Nährstoffbilanz verpflichtet, wenn im Betrieb jährlich mehr als 500 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen oder sie mehr als 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen.

Landwirte, die bei der Erstellung der Düngebilanz Unterstützung benötigen, wenden sich bitte an unsere Geschäftsstelle.



RBV Mittel- und Westsachsen e. V.  I  Am Berg 1  I  09232 Hartmannsdorf  I  Telefon: 03722 / 600 11 77