Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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07.01.2020

Steuerentlastung für Agrardiesel ab sofort möglich

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Die Antragstellung zur Steuerentlastung für Agrardiesel des Verbrauchsjahrs 2019 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist ab sofort möglich.

Die Steuerentlastung ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen.

Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen.

Zur Verringerung der Bearbeitungszeit der Anträge wird die elektronische Antragsdatenübermittlung dringend empfohlen!

Für die Antragstellung stehen folgende Formulare zur Verfügung:
- Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
- Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)

Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden. Das Formular 1142 (Kurzantrag) kann nur verwendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Antragsteller hat im Jahr 2019 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
- seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
- der Antragsteller ist im Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 der VO (EU) 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt.

Bei erstmaliger Antragstellung sind dem Formular 1140 folgende Unterlagen beizufügen:
- Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse
- Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist)
- von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
- Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)

Bei Folgeanträgen mittels Formular 1140 bzw. 1142 sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.

Hinweise zum Online-Antrag

Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die elektronischen Antragsformulare 1140 und 1142 zur Verfügung. Der Entlastungsantrag kann am Computer ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt. Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags ist nicht ausreichend.

Der Entlastungsantrag gilt erst als gestellt, wenn dem zuständigen Hauptzollamt zusätzlich zum elektronisch übermittelten Antrag der unterschriebene komprimierte Antrag zugeht. Dieser muss spätestens am 30. September 2020 beim Hauptzollamt eingehen.

Antragsfrist
Der Antrag ist bis spätestens 30. September 2020 beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen:

Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Postfach 10 02 27
01072 Dresden

Telefon: 03585 417-0
Fax: 03585 417-120
E-Mail: agrardiesel.hza-dresden@zoll.bund.de

Telefonsprechzeiten – Agrardieselvergütung
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr



Link:  
Informationen zum Antragsverfahren



RBV Mittel- und Westsachsen e. V.  I  Am Berg 1  I  09232 Hartmannsdorf  I  Telefon: 03722 / 600 11 77