Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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21.03.2022

Geheimakte „rotes Gebiet“

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Bereits Mitte Februar haben Bundesumwelt- und -landwirtschaftsministerium ihren Vorschlag zur Neuausweisung der sogenannten „roten Gebiete“, Gebieten mit erhöhter Nitratbelastung, an die Europäische Kommission übermittelt. Zum Inhalt des Vorschlages wollten sich beide Minister allerdings nicht äußern. Sie machen aus den neuen Gebietskulissen eine Geheimakte.

Das ist ziemlich ungewöhnlich. Üblich ist eigentlich, dass Entwürfe für Gesetze und Verordnungen sowie Stellungnahmen frühzeitig im Internet veröffentlicht werden. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelkoalition sogar verpflichtet, die Demokratie durch mehr Transparenz zu stärken. Doch jetzt zeigen die grünen Bundesminister ein ganz anderes Demokratieverständnis! Beim Düngerecht gelten die guten Vorsätze der Ampelkoalition anscheinend nicht. Stattdessen herrscht intransparente Geheimniskrämerei.

Bei der Ausweisung der „roten Gebiete“ in den letzten Jahren und deren halbherzigen Reduzierungen oder Anpassungen, kommen wir uns schon verarscht vor. Bei der ersten Ausweisung im Jahr 2019 wurden in Sachsen zahlreiche Gebiete ausgewiesen, in denen nitratbelastete Grundwasserkörper ermittelt worden waren. Dies war für uns nur schwer nachzuvollziehen, aber die betroffenen Landwirte mussten diese Kröte schlucken.

Schon Ende 2020 erfolgte eine neue Ausweisung „roter Gebiete“, die nun nach einer geänderten Berechnungsmethode ermittelt wurden. Zur Verwunderung von uns Landwirten kam es dabei zu erstaunlichen Verschiebungen bei den „roten Gebieten“. Wie es angeblich nitratbelastete Grundwasserkörper geschafft haben, in andere Regionen Sachsens zu wandern, wird uns immer ein Rätsel bleiben!

Aber auch die zweite Neuausweisung wurde von der EU beanstandet. Deshalb wurde nun vom Bundesumwelt- und –landwirtschaftsministerium ein neuer, streng geheimer Vorschlag nach Brüssel geschickt. Wenn der Vorschlag akzeptiert werden sollte, wird es eine dritte Ausweisung „roter Gebiete“ innerhalb kürzester Zeit geben. Wir dürfen gespannt sein, wohin es diesmal die nitratbelasteten Grundwasserkörper verschlagen wird!

Nach Aussagen der zuständigen Behörden wurden die Berechnungen immer nach den neuesten statistischen oder mathematischen Methoden vorgenommen. Wenn dem so gewesen sein sollte, ist es aber schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Ergebnisse ausgefallen sind. Deshalb darf man die Verursacher nicht mit statistischen Methoden ermitteln, sondern muss unter Verwendung tatsächlicher Messwerte von technisch einwandfrei funktionierenden Messstellen die eigentlichen Eintragsquellen auffinden.

Unsere berechtigten Zweifel am Verfahren wird auch eine dritte Neuausweisung nicht beseitigen können!



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