Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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19.12.2022

Ökokonto und Kompensationsflächenkataster in den Landkreisen

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Naturschutzrechtliche Kompensation geht immer noch viel häufig zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz um die Flächen zur Nahrungsmittel- und Energieerzeugung sollte deren Entzug für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen deutlich reduziert werden.

Mit der Sächsischen Ökokonto-Verordnung wurde die rechtliche Grundlage für die Beantragung und Durchführung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen geschaffen.

Das Ökokonto ist ein Angebot, freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft durchzuführen und diese für einen Eintrag in das „Ökokonto“ anerkennen zu lassen und „anzusparen“.

Diese „Ersparnisse“ können dann später als Ausgleich für zukünftig geplante eigene oder fremde Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verwendet werden.

Welche Flächen sind geeignet?
Prinzipiell sind alle Flächen geeignet, auf denen durch bestimmte Maßnahmen eine erhebliche und nachhaltige Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglich sind. Darunter fällt auch die Entsiegelung nicht mehr genutzter Gebäude bzw. baulicher Anlagen, von denen es in Landwirtschaftsbetrieben meist einige gibt.

Wer kann mitmachen?
Grundsätzlich kann jeder Landeigentümer, aber auch jeder Landnutzer, der die Einwilligung des Eigentümers zu den geplanten Maßnahmen vorlegen kann, mitmachen.

Die Landkreise als untere Naturschutzbehörden prüfen, bewerten und genehmigen die Kompensationsmaßnahmen und führen die entsprechenden Flächenkataster. Die Ermittlung des anrechnungsfähigen Wertes einer Ökokonto-Maßnahme wird nach der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ vorgenommen.

Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können beim Referat Naturschutz der Landkreise gestellt werden. Darüber hinaus können Anträge auch bei der Ökoflächenagentur Sachsen beim Zentralen Flächenmanagement Sachsen (ZFM) gestellt werden.

Ansprechpartner: siehe unten

Welche Angaben werden benötigt?

• Name und Anschrift des Maßnahmenträgers, des Grundstückseigentümers der betroffenen Fläche sowie evtl. Nutzungsberechtigter
• Lage und Größe der Fläche (Topographische Karte: 10000)
• Auflistung der betroffenen Flurstücke und Flurstückskarte
• Nachweis der Flächenverfügbarkeit (z. B. Grundbuchauszug)
• detaillierte Beschreibung des derzeitigen Flächenzustandes und der geplanten Maßnahmen
• evtl. notwendige Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. wasserrechtliche Genehmigung bei Teichanlage)
• Angabe zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
• Einwilligung, dass personenbezogene Daten im Kataster Dritten zugänglich gemacht werden können


Ansprechpartner

Landkreis Mittelsachsen:

Referat Naturschutz
Telefon: 03731 799-4020
E-Mail: nr.oekokonto@landkreis-mittelsachsen.de
Internet: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/oekokonto-und-kompensationsflaechenkataster.html


Landkreis Zwickau:

Sachbearbeiterin Naturschutz
Telefon: 0375 4402-26312
Fax: 0375 4402-26219
E-Mail: Landforstnatur@landkreis-zwickau.de
Internet: https://www.landkreis-zwickau.de/detail?type=VB&id=3931


Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM)

Ökoflächenagentur Sachsen
Telefon: 0351 564-97540
Fax: 0351 45109-91200
E-Mail: oeko@zfm.smf.sachsen.de
Internet: https://www.zfm.sachsen.de/oekoflaechenagentur-sachsen-4064.html



Link:  
Landkreis Mittelsachsen
Landkreis Zwickau
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM)



RBV Mittel- und Westsachsen e. V.  I  Am Berg 1  I  09232 Hartmannsdorf  I  Telefon: 03722 / 600 11 77