Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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25.01.2023

Antragsstellung Agrardieselvergütung

Agrardiesel-2022.jpg
Der Antrag für den Agrardieselverbrauch im Jahr 2022 kann ab sofort beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Spätester Termin für die Abgabe des Antrages ist der 30. September 2023.

Grundsätzlich sollte der Antrag online über das Zoll-Portal gestellt werden.

Die elektronische Antragstellung hat viele Vorteile.
• Übermittlung des Antrags ohne spezielle Software
• übersichtliche Benutzerführung durch den Antrag
• erleichterte Antragstellung im Folgejahr
• schnellere Bearbeitung des Antrags
• Übermittlung von Unterlagen in digitaler Form

Um die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.


Antragstellung in Papierform

In diesem Jahr können letztmalig noch die bekannten Formulare 1140 bzw. 1142 in Papierform genutzt werden.

Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden.

Beizufügende Unterlagen (online und per Formular)


1. Bei erstmaliger Antragstellung (mit Formular 1140) sind folgende Unterlagen im Rahmen der Antragstellung über das Zoll-Portal hochzuladen bzw. dem schriftlichen Antrag beizufügen:
o Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse
o Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist)
o von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
o Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)


Verkürzte Folgeanträge mit Formular 1142 können nur dann gestellt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

• der Antragsteller hat im Jahr 2021 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
• seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
• der Antragsteller ist im Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein Unternehmen in Schwierigkeiten


Bei Folgeanträgen sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen!

Die Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG gilt als staatliche Beihilfe. Daher sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten. Nähere Informationen enthält das Merkblatt "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139a).


Anträge in Papierform sind an das zuständige Hauptzollamt zu senden.

Hauptzollamt Dresden
Dienstort Löbau
Postfach 10 02 27
01072 Dresden


Weiterführende Informationen finden Sie unter "Link".



Link:  
Antragsverfahren Agrardieselvergütung



Informationen:  
Formular 1140 (pdf 448 KB)
Formular 1142 (pdf 483 KB)
ZSA 143 (pdf 42 KB)
ZSA 148 (pdf 49 KB)
Merkblatt Beihilfen (pdf 271 KB)



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