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13.02.2023

Bürokratiemonster Tierarzneimittelgesetz

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Bürokratiemonster Tierarzneimittelgesetz

Seit 1.1.2023 gibt es für Tierärzte und Tierhalter neue Mitteilungspflichten nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Damit wurden auch die Aufzeichnungs- und ‚Meldepflichten in der Antibiotika-Datenbank und die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung verschärft. Bis 2030 soll der Verbrauch von Antibiotika im Vergleich zu 2018 um die Hälfte verringert werden. Nach Artikel 57 der europäischen Tierarzneimittelverordnung sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die eingesetzten Mengen von antimikrobiellen Arzneimitteln für Rinder, Schweine, Hühner und Puten zu erfassen und im darauffolgendem Jahr an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu melden. Schafe, Ziegen, Pferde, Hunde und Katzen kommen in den nächsten Jahren noch dazu. Hintergrund für die verschärften Dokumentationspflichten sind die teilweise auftretenden Resistenzen, die für Menschen und Tiere ein Gesundheitsrisiko darstellen. Mit dem im Dezember verabschiedeten TAMG wurde eine EU-Verordnung umgesetzt. Wie in Deutschland üblich, wurde die EU-Verordnung nicht nur 1:1 umgesetzt, sondern noch einige Anforderungen draufgesattelt.

In einer zugehörigen Durchführungsverordnung (DVO) werden im Anhang 2 alle Datenfelder, die für die komplette Datenmeldung erforderlich sind, aufgelistet.
Dort steht u.a. Packungsgröße, Nutzungsart, Anzahl behandelter Tiere, Bezeichnung der angewendeten Arzneimittel und die Zulassungsnummer. Aufzuzeichnen sind die angewendete Menge, Art der Abgabe, also ob Anwendung oder Verschreibung, Datum und Behandlungstage. Alles aufgegliedert nach Nutzungsarten.

Mit diesem weiteren Ausbau zeitraubender Dokumentationspflichten gelingt eine vorbeugende Bestandsbetreuung der Tierbestände nicht und die Aufzeichnungspflichten führen auch nicht automatisch zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes. Es muss dringend eine Möglichkeit zur Durchführung präventiver Tiergesundheitsmaßnahmen geschaffen werden.

Wenn Tierärzte und Landwirte immer mehr solcher bürokratischen Arbeiten verrichten müssen, bleibt irgendwann die Betreuung unserer Tiere auf der Strecke. Zumal immer mehr praktizierende Tierärzte für Nutztiere in den Ruhestand gehen und deren Nachfolge nicht geklärt ist.

Übrigens, aus der Humanmedizin sind uns solche umfangreichen Aufzeichnungspflichten nicht bekannt. Dort werden ja auch Antibiotika in großen Mengen verschrieben. Forderungen zur Halbierung des Antibiotikaeinsatzes, wie in der Tierhaltung, hat man hier aber noch nicht gehört!



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