Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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20.03.2023

Aufsichtsräte und Vorstände bilden sich weiter

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Vergangenen Dienstag fand im Braugut Hartmannsdorf eine Schulung für Aufsichtsräte und Vorstände von Genossenschaften und juristischen Personen mit fakultativem Aufsichtsgremium statt. Diese Schulung bildete den Abschluss unseres diesjährigen Winterschulungsprogramms.

40 Teilnehmer aus 4 Kreis- und Regionalbauernverbänden folgten den interessanten Ausführungen von Rechtsanwalt Jochen Geyer aus Leipzig. Selbst bis Thüringen hatte sich das Schulungsangebot herumgesprochen. Die weiteste Anreise hatte ein Vorstand einer Agrargenossenschaft aus der Nähe von Erfurt.

In seinen Ausführungen ging Rechtsanwalt Geyer zu Beginn auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ein. Beim Aufsichtsrat handelt es sich um ein Kollektivorgan, bei dem dennoch die persönliche Eignung jedes Mitglieds nicht außer Acht gelassen werden sollte. Formvorschriften der Wahl sowie Dauer und Ende der Aufsichtsratsmitgliedschaft rundeten den ersten Teil ab.

Im zweiten Teil der Schulung ging der Referent insbesondere auf die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates ein. Wichtigste Aufgabe ist die Überwachung der Vorstandsarbeit. Deshalb sollten die persönlichen Beziehungen zwischen Aufsichtsräten und Vorstandsmitgliedern nicht allzu eng sein. Weitere Themen waren Vertretungsbefugnisse, Sorgfaltspflichten und Haftung des Aufsichtsrates.

Den Abschluss der 5-stündigen Schulung bildete die Besprechung praktischer Beispielsfälle an Hand einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen.

Mit viel neuem Wissen im Gepäck begaben sich die Teilnehmer nach einem anstrengenden Tag zufrieden auf die Heimfahrt.



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