Blühflächen
zurück
16.04.2019
Keine staatliche Förderung für Blühfläche
Da wir gelegentlich darauf angesprochen wurden, möchten wir darüber informieren, dass die Landwirte für die Chemnitzer und die Kirchberger Blühfläche keine Förderung in Anspruch nehmen. Die Mittel für Agrarumweltmaßnahmen, die von der EU und dem Freistaat zur Verfügung gestellt werden, sind wegen des großen Interesses der Landwirte in den vergangenen Jahren längst ausgeschöpft. Die Aufnahme weiterer Flächen ins Programm ist nicht mehr möglich.
Die Landwirte werden allerdings, aus bestimmten EU-rechtlichen Gründen, für die Blühfläche die sogenannte Betriebsprämie beantragen (voraussichtlich etwa 250 € je Hektar). Beide Landwirte haben aber von Anfang zugesichert, diesen Betrag für soziale Zwecke zu spenden. Die Landwirte erzielen demnach für die Blühfläche lediglich Einnahmen aus den Geldern der Bienenpaten und erhalten keinerlei zusätzliches Geld aus Steuermitteln!