2. September 2025

70 Jahre Landwirtschaftsgesetz – 70 Jahre enttäuschte Hoffnung

70 Jahre Landwirtschaftsgesetz – 70 Jahre enttäuschte Hoffnung

Am 05.09.1955 verabschiedete der Bundestag das Landwirtschaftsgesetz, das heute noch in Kraft ist. Es ist eines der am Wenigsten beachteten Gesetze in Deutschland. Während wir Landwirte hunderte Gesetze und Verordnungen beachten müssen und jeder kleinste Verstoß sanktioniert wird, hat die Regierung ihr eigenes Gesetz bisher kaum beachtet bzw. danach gehandelt.

Ziel des Gesetzes sollte es eigentlich sein, die Landwirtschaft mit Mitteln der Wirtschafts- und Agrarpolitik in die Lage zu versetzen, ihre natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, ihre Produktivität zu steigern und ein Einkommen auf dem Niveau vergleichbarer Berufsgruppen zu erzielen.

Alle vier Jahre muss von der Regierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden. Dieser soll u. a. beantworten, ob

  1. a) ein vergleichbarer Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte,
  2. b) ein Betriebsleiterzuschlag und
  3. c) eine angemessene Kapitalverzinsung

erzielt werden.

Diese Ziele sind bis heute nicht erreicht. Die Berichte werden zwar regelmäßig vorgelegt, aber die sich daraus ergebenden Aufgaben werden nicht angepackt.

Die Einkommenslücke zu anderen Berufsgruppen besteht schon über viele Jahre hinweg. Sie betrug in Sachsen 2024 rund 20 % zum produzierenden Gewerbe und knapp 28 % zum Dienstleistungssektor.

Die Preise für Getreide, Milch und Fleisch bilden sich überwiegend auf den Weltmärkten. Dort müssen wir mit großen Agrarexporteuren wie Russland, Ukraine, Argentinien und Brasilien konkurrieren. In diesen Ländern liegt der Mindestlohn zwischen 1,08 € und 2,40 € je Stunde. Hinzu kommen deutlich niedrige Umweltauflagen sowie Energie- und Betriebsmittelkosten. Das macht uns deutschen Landwirten faire Wettbewerbsbedingungen unmöglich.

Würde die Bundesregierung ihr eigenes Gesetz ernst nehmen, müssten schon längst geeignete Maßnahmen ergriffen worden sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu fördern. Stattdessen wurden und werden immer wieder neue Auflagen erlassen, die oft über europäische Normen hinausgehen. Dies schwächt die heimische Landwirtschaft und gefährdet gleichermaßen die Versorgungssicherheit.

In fast allen Bundesländern gibt es ein Tariftreuegesetz. Dies besagt, das öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden dürfen, die die tariflich vereinbarten Bedingungen, wie Arbeitslohn, Arbeitszeit, Urlaub und Ruhezeiten einhalten.

Wie wäre es denn, wenn eine vergleichbare Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt würde? In Deutschland dürften dann zukünftig nur noch solche Produkte verkauft werden, die zu deutschen Löhnen und zu deutschen Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurden. Damit hätten wir Landwirte endlich faire Wettbewerbsbedingungen und wir bräuchten uns um die Zukunft der heimischen Landwirtschaft keine Sorgen machen!

70 Jahre Landwirtschaftsgesetz – 70 Jahre enttäuschte Hoffnung

Am 05.09.1955 verabschiedete der Bundestag das Landwirtschaftsgesetz, das heute noch in Kraft ist. Es ist eines der am Wenigsten beachteten Gesetze in Deutschland. Während wir Landwirte hunderte Gesetze und Verordnungen beachten müssen und jeder kleinste Verstoß sanktioniert wird, hat die Regierung ihr eigenes Gesetz bisher kaum beachtet bzw. danach gehandelt.

Ziel des Gesetzes sollte es eigentlich sein, die Landwirtschaft mit Mitteln der Wirtschafts- und Agrarpolitik in die Lage zu versetzen, ihre natürlichen und wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, ihre Produktivität zu steigern und ein Einkommen auf dem Niveau vergleichbarer Berufsgruppen zu erzielen.

Alle vier Jahre muss von der Regierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden. Dieser soll u. a. beantworten, ob

  1. a) ein vergleichbarer Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte,
  2. b) ein Betriebsleiterzuschlag und
  3. c) eine angemessene Kapitalverzinsung

erzielt werden.

Diese Ziele sind bis heute nicht erreicht. Die Berichte werden zwar regelmäßig vorgelegt, aber die sich daraus ergebenden Aufgaben werden nicht angepackt.

Die Einkommenslücke zu anderen Berufsgruppen besteht schon über viele Jahre hinweg. Sie betrug in Sachsen 2024 rund 20 % zum produzierenden Gewerbe und knapp 28 % zum Dienstleistungssektor.

Die Preise für Getreide, Milch und Fleisch bilden sich überwiegend auf den Weltmärkten. Dort müssen wir mit großen Agrarexporteuren wie Russland, Ukraine, Argentinien und Brasilien konkurrieren. In diesen Ländern liegt der Mindestlohn zwischen 1,08 € und 2,40 € je Stunde. Hinzu kommen deutlich niedrige Umweltauflagen sowie Energie- und Betriebsmittelkosten. Das macht uns deutschen Landwirten faire Wettbewerbsbedingungen unmöglich.

Würde die Bundesregierung ihr eigenes Gesetz ernst nehmen, müssten schon längst geeignete Maßnahmen ergriffen worden sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu fördern. Stattdessen wurden und werden immer wieder neue Auflagen erlassen, die oft über europäische Normen hinausgehen. Dies schwächt die heimische Landwirtschaft und gefährdet gleichermaßen die Versorgungssicherheit.

In fast allen Bundesländern gibt es ein Tariftreuegesetz. Dies besagt, das öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden dürfen, die die tariflich vereinbarten Bedingungen, wie Arbeitslohn, Arbeitszeit, Urlaub und Ruhezeiten einhalten.

Wie wäre es denn, wenn eine vergleichbare Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt würde? In Deutschland dürften dann zukünftig nur noch solche Produkte verkauft werden, die zu deutschen Löhnen und zu deutschen Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurden. Damit hätten wir Landwirte endlich faire Wettbewerbsbedingungen und wir bräuchten uns um die Zukunft der heimischen Landwirtschaft keine Sorgen machen!