27. Februar 2026
Absurde Gesetzesänderung lässt Landwirte ratlos zurück
Landwirte nutzen die etwas arbeitsärmere Winterzeit, um sich weiterzubilden. Dabei steht aller 3 Jahre auch die Auffrischung der Sachkunde Pflanzenschutz auf dem Plan. Neben der Vermittlung neuer rechtlicher Grundlagen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) erhalten die Landwirte praktische Hinweise zur Bedienung, Reinigung und Sicherung der Geräte und Maschinen sowie zur Vermeidung von PSM-Einträgen in Gewässer.
Bisher war auch die Schadnagerbekämpfung Bestandteil der Aus- und Weiterbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Ab nächstem Jahr wird es aber eine Verschärfung der Vorschriften geben. Zukünftig wird deshalb für die Schadnagerbekämpfung ein gesonderter zertifizierter Sachkundenachweis benötigt. Um diesen zu erlangen, müssen Landwirte wahrscheinlich einen teuren 3-tägigen Lehrgang besuchen. Der Sächsische Landesbauernverband bemüht sich derzeit auf Bundesebene um eine praktikablere Lösung.
Für die Schadnagerbekämpfung macht es übrigens einen Unterschied, ob die Maus im Getreidelager Getreide frisst, oder nur ihre Notdurft verrichtet. Im ersten Fall dient die Mäusebekämpfung dem Schutz von Erntegut bzw. Vorratsgütern. Damit gilt das Mäusegift als „Pflanzenschutzmittel“, es gilt das Pflanzenschutzrecht und Landwirte dürfen das Gift mit dem Sachkundenachweis „Pflanzenschutz“ ausbringen. Falls die gleiche Maus aber nur ein Häufchen in das Getreidelager macht, dient die Mäusebekämpfung dem Schutz vor Verunreinigung durch Exkremente (Übertragung von Krankheiten) und damit dem Gesundheitsschutz. In diesem Fall gilt das gleiche Mäusegift als Biozid, fällt damit unter das Biozidrecht und Landwirte brauchen für das Ausbringen den Sachkundenachweis „Schadnagerbekämpfung“.
Für uns macht es keinen Unterschied, was die Maus im Getreidelager anstellt. Sie ist und bleibt ein Schädling. Müssen wir zukünftig unser Getreidelager videoüberwachen, um im Zweifel nachweisen zu können, was die Maus so anstellt und ob wir den für das jeweilige Verhalten der Maus erforderlichen Sachkundenachweis für die gesetzeskonforme Mäusebekämpfung besitzen?
Die Auflagen für uns Landwirte werden nicht nur immer mehr, sondern auch immer absurder!
Landwirte nutzen die etwas arbeitsärmere Winterzeit, um sich weiterzubilden. Dabei steht aller 3 Jahre auch die Auffrischung der Sachkunde Pflanzenschutz auf dem Plan. Neben der Vermittlung neuer rechtlicher Grundlagen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) erhalten die Landwirte praktische Hinweise zur Bedienung, Reinigung und Sicherung der Geräte und Maschinen sowie zur Vermeidung von PSM-Einträgen in Gewässer.
Bisher war auch die Schadnagerbekämpfung Bestandteil der Aus- und Weiterbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz. Ab nächstem Jahr wird es aber eine Verschärfung der Vorschriften geben. Zukünftig wird deshalb für die Schadnagerbekämpfung ein gesonderter zertifizierter Sachkundenachweis benötigt. Um diesen zu erlangen, müssen Landwirte wahrscheinlich einen teuren 3-tägigen Lehrgang besuchen. Der Sächsische Landesbauernverband bemüht sich derzeit auf Bundesebene um eine praktikablere Lösung.
Für die Schadnagerbekämpfung macht es übrigens einen Unterschied, ob die Maus im Getreidelager Getreide frisst, oder nur ihre Notdurft verrichtet. Im ersten Fall dient die Mäusebekämpfung dem Schutz von Erntegut bzw. Vorratsgütern. Damit gilt das Mäusegift als „Pflanzenschutzmittel“, es gilt das Pflanzenschutzrecht und Landwirte dürfen das Gift mit dem Sachkundenachweis „Pflanzenschutz“ ausbringen. Falls die gleiche Maus aber nur ein Häufchen in das Getreidelager macht, dient die Mäusebekämpfung dem Schutz vor Verunreinigung durch Exkremente (Übertragung von Krankheiten) und damit dem Gesundheitsschutz. In diesem Fall gilt das gleiche Mäusegift als Biozid, fällt damit unter das Biozidrecht und Landwirte brauchen für das Ausbringen den Sachkundenachweis „Schadnagerbekämpfung“.
Für uns macht es keinen Unterschied, was die Maus im Getreidelager anstellt. Sie ist und bleibt ein Schädling. Müssen wir zukünftig unser Getreidelager videoüberwachen, um im Zweifel nachweisen zu können, was die Maus so anstellt und ob wir den für das jeweilige Verhalten der Maus erforderlichen Sachkundenachweis für die gesetzeskonforme Mäusebekämpfung besitzen?
Die Auflagen für uns Landwirte werden nicht nur immer mehr, sondern auch immer absurder!
