18. September 2025
Agrardieselentlastung
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung in voller Höhe beschlossen. Der alte Steuererstattungssatz gilt aber erst ab dem Verbrauchsjahr 2026 (Antragstellung 2027).
Für die Verbrauchsjahre 2024 und 2025 gelten die von der alten Bundesregierung beschlossenen Sätze.
Für 2024 gelten folgende Steuersätze:
- bis 29.02.2024 – 21,48 Cent und vom 01.03. bis 31.12.2024 – 12,888 Cent
Der Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 ist bis spätestens 31.12.2025 beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Der Antrag auf Steuerentlastung ist verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben. Die Zollverwaltung stellt dazu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung.
Um die Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür benötigen Sie vorher noch ein ELSTER-Konto, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt werden muss.
Beizufügende Unterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung sind mit dem Antrag auf Steuerentlastung folgende Unterlagen über das Zoll-Portal hochzuladen:
- Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse
- Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist)
- von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
- Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)
Bei Folgeanträgen sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.
Quelle: Zoll – Agrardieselentlastung
Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung besitzen, können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir können Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Antragstellung unterstützen.
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung in voller Höhe beschlossen. Der alte Steuererstattungssatz gilt aber erst ab dem Verbrauchsjahr 2026 (Antragstellung 2027).
Für die Verbrauchsjahre 2024 und 2025 gelten die von der alten Bundesregierung beschlossenen Sätze.
Für 2024 gelten folgende Steuersätze:
- bis 29.02.2024 – 21,48 Cent und vom 01.03. bis 31.12.2024 – 12,888 Cent
Der Antrag für das Verbrauchsjahr 2024 ist bis spätestens 31.12.2025 beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.
Der Antrag auf Steuerentlastung ist verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben. Die Zollverwaltung stellt dazu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft den Online-Antrag zur Agrardieselentlastung über das Zoll-Portal als Dienstleistung zur Verfügung.
Um die Dienstleistung „Agrardieselentlastung“ im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür benötigen Sie vorher noch ein ELSTER-Konto, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt werden muss.
Beizufügende Unterlagen
Bei erstmaliger Antragstellung sind mit dem Antrag auf Steuerentlastung folgende Unterlagen über das Zoll-Portal hochzuladen:
- Quittungen oder Lieferbescheinigungen über die zu begünstigten und nicht begünstigten Zwecken bezogenen Energieerzeugnisse
- Aufzeichnungen für alle begünstigten Fahrzeuge und Maschinen, aus denen das Datum und der Umfang der ausgeführten Arbeiten sowie die Raummenge der verbrauchten Energieerzeugnisse ersichtlich sind (soweit der Antragsteller dazu verpflichtet ist)
- von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143)
- Bescheinigungen über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148)
Bei Folgeanträgen sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.
Quelle: Zoll – Agrardieselentlastung
Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung besitzen, können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir können Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Antragstellung unterstützen.
