26. September 2025

Mehr Landwirte profitieren von Stromsteuererstattung

Mit der Änderung des Stromsteuergesetzes ist jetzt für Landwirtschaftsbetriebe schon ab einem Jahresverbrauch von über 12.500 kW der Antrag auf Stromsteuererstattung lohnenswert.

Nach der Änderung des Stromsteuergesetzes beträgt die Steuerentlastung für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom 20 Euro je Megawattstunde.  Die Steuerentlastung wird aber nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt. Dies ist ab einem Verbrauch von mehr als 12.500 kW der Fall.

Bisher betrug der Entlastungssatz 5,13 Euro je Megawattstunde, sodass der Betrag von 250 Euro erst bei einem Verbrauch von über 48.733 kW überschritten wurde.

Die Steuerentlastung wird auf Antrag für nachweislich versteuerten Strom, den ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen hat, gewährt.

Der Antrag auf Stromsteuererstattung kann ausschließlich online über das Zoll-Portal gestellt werden. Um die Dienstleistung „Stromsteuererstattung“ im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür benötigen Sie vorher noch ein ELSTER-Konto, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt werden muss.

Weitere Informationen unter:

Zoll – Stromsteuererstattung

Hier gehts zum Antrag

Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung besitzen, können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir können Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Antragstellung unterstützen.

Mit der Änderung des Stromsteuergesetzes ist jetzt für Landwirtschaftsbetriebe schon ab einem Jahresverbrauch von über 12.500 kW der Antrag auf Stromsteuererstattung lohnenswert.

Nach der Änderung des Stromsteuergesetzes beträgt die Steuerentlastung für vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 entnommenen Strom 20 Euro je Megawattstunde.  Die Steuerentlastung wird aber nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt. Dies ist ab einem Verbrauch von mehr als 12.500 kW der Fall.

Bisher betrug der Entlastungssatz 5,13 Euro je Megawattstunde, sodass der Betrag von 250 Euro erst bei einem Verbrauch von über 48.733 kW überschritten wurde.

Die Steuerentlastung wird auf Antrag für nachweislich versteuerten Strom, den ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen hat, gewährt.

Der Antrag auf Stromsteuererstattung kann ausschließlich online über das Zoll-Portal gestellt werden. Um die Dienstleistung „Stromsteuererstattung“ im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür benötigen Sie vorher noch ein ELSTER-Konto, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt werden muss.

Weitere Informationen unter:

Zoll – Stromsteuererstattung

Hier gehts zum Antrag

Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung besitzen, können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir können Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Antragstellung unterstützen.